Kündigungsfristen
Jeder Krippenplatz kann von Seiten der Eltern und dem Kinderhaus Pipi Umbrella mit einer dreimonatigen Kündigungsfrist schriftlich auf das Ende eines Monats gekündigt werden. Ausgenommen sind Ende Juni und Ende Dezember.
Die Reduktion der vereinbarten Betreuungstage unterliegt einer zweimonatigen,
schriftlichen Kündigungsfrist auf Ende des Monats.
Bei Nichteinhaltung der Kündigungsfrist werden für deren Dauer die vollen Krippenbeiträge verrechnet.
Wurde ein Betreuungsplatz zugesagt und erfolgt vor Antritt des Krippenplatzes ein Rücktritt, so wird ein Rücktrittsgeld in Höhe von zwei Monatspauschalen in Rechnung gestellt.